Es wird immer gleich ein wenig anders,
wenn man es ausspricht.

Hermann Hesse

Informationen zur logopädischen Behandlung

Wer verordnet die logopädische Therapie?
Eine logopädische Behandlung wird in der Regel von HNO-Ärzten, Kinderärzten, Allgemeinmedizinern, Neurologen oder Zahnärzten verordnet. Sie erhalten dafür eine Heilmittelverordnung, die zur Abrechnung mit der Krankenkasse berechtigt.

Kostenübernahme:
Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten vollständig. Erwachsene zahlen – sofern keine Befreiung vorliegt – den gesetzlichen Eigenanteil selbst. Privatversicherte sollten vorab mit ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang die logopädische Therapie übernommen wird.
Selbstverständlich behandeln wir auch Privatpatienten sowie Menschen, die die Therapie eigenständig finanzieren möchten.

Was wir Ihnen anbieten

  • ausführliche Diagnostik
  • individuelle Therapie- und Trainingsplanung sowie Durchführung
  • ggf. Ergänzung der logopädischen Behandlung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • behindertengerechte Einrichtung
  • Hausbesuche